Leitfaden
Immobilienkauf in Thailand: Der komplette Leitfaden für deutsche Investoren
Von der Reservierung über die Due Diligence bis zur Übergabe – so verläuft der Immobilienkauf in Phuket für Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Der Immobilienkauf in Thailand wirkt aus deutscher Perspektive auf den ersten Blick unübersichtlich – anderes Rechtssystem, andere Sprache, andere Gepflogenheiten. Tatsächlich ist der Prozess jedoch klar strukturiert und für internationale Käufer seit Jahrzehnten erprobt. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den Ablauf, den wir bei Phuket Immobilien mit unseren deutschsprachigen Kunden täglich begleiten.
1. Standort- und Objektauswahl
Am Anfang steht die Frage, wofür die Immobilie dienen soll: Selbstnutzung, Renditeobjekt, Zweitwohnsitz oder eine Kombination. Diese Entscheidung bestimmt maßgeblich die Wahl der Lage – etwa Bangtao und Laguna für ein starkes Vermietungsvermögen, Layan oder Cape Yamu für ruhige Privatsphäre, Kamala oder Surin Beach für die Nähe zum Meer.
Wir empfehlen grundsätzlich eine persönliche Besichtigungsreise. Fotos und Videos vermitteln einen ersten Eindruck, aber Ausrichtung, Sonnenverlauf, Nachbarschaft und Wegzeiten lassen sich nur vor Ort verlässlich beurteilen. Alternativ organisieren wir eine begleitete Video-Besichtigung in Echtzeit.
2. Reservierung und Reservierungsvertrag
Haben Sie sich für ein Objekt entschieden, wird es üblicherweise durch einen kurzen Reservierungsvertrag (Reservation Agreement) für 14 bis 30 Tage vom Markt genommen. Die Reservierungsgebühr liegt in der Regel bei 1 – 2 % des Kaufpreises oder einem Pauschalbetrag und wird bei erfolgreichem Kauf voll auf den Kaufpreis angerechnet.
In dieser Phase werden die wesentlichen Eckdaten fixiert:
- Kaufpreis in THB (thailändischer Baht)
- Zahlungsplan und Übergabetermin
- Eigentumsform (Freehold über Kondominium oder Leasehold)
- Übergabezustand (fertig gestellt, Rohbau, Off-Plan)
3. Due Diligence – die rechtliche Prüfung
Die Due Diligence ist der wichtigste Schutzmechanismus für internationale Käufer. Sie wird ausschließlich von einem unabhängigen thailändischen Anwalt Ihrer Wahl durchgeführt – nicht vom Verkäufer und nicht vom Makler. Wir empfehlen unseren Kunden erfahrene, deutschsprachige oder englischsprachige Kanzleien in Phuket.
Geprüft werden unter anderem:
- Grundbuchauszug (Chanote / Nor Sor 3 Gor): Ist der Verkäufer eingetragener Eigentümer? Gibt es Lasten, Hypotheken oder Servitute?
- Baugenehmigungen und Zonierung: Ist das Gebäude legal errichtet, entspricht die Nutzung dem Bebauungsplan?
- Company Structure (bei Villen): Wurde die Eigentümergesellschaft korrekt geführt, sind Steuern und Bilanzen sauber?
- Bei Off-Plan: Bauträger-Bonität, Baugenehmigung, Environmental Impact Assessment (EIA).
Eine vollständige Due Diligence dauert 2 – 4 Wochen und kostet je nach Umfang etwa 40.000 – 90.000 THB. Sie ist die beste Investition, die Sie in dieser Phase tätigen können.
4. Kaufvertrag (Sale and Purchase Agreement)
Nach positiver Due Diligence wird der Kaufvertrag – das Sale and Purchase Agreement (SPA) – ausgearbeitet. Standardverträge sollten Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben. Wichtige Punkte, die individuell verhandelt werden:
- Zahlungsplan (bei Off-Plan gestaffelt nach Baufortschritt)
- Vertragsstrafen bei Verzug des Bauträgers
- Übergabestandard und Mängelliste (Snag List)
- Gewährleistungsfristen (üblich: 1 Jahr allgemein, 5 Jahre Struktur)
- Rücktrittsrechte
5. Kaufpreiszahlung und Devisenüberweisung
Der Kaufpreis muss aus dem Ausland in Fremdwährung nach Thailand überwiesen werden. Die empfangende thailändische Bank stellt daraufhin ein Foreign Exchange Transaction Form (FETF) aus – ein zwingend erforderliches Dokument für die spätere Eigentumsübertragung bei Kondominien im Freehold sowie für eine spätere Rückführung des Kapitals nach Deutschland.
Wichtig: Der Verwendungszweck auf der Überweisung muss präzise angegeben werden („Purchase of Condominium Unit [Adresse]“). Fehler an dieser Stelle führen zu Verzögerungen von mehreren Wochen.
6. Übergabe beim Land Department
Die Eigentumsübertragung erfolgt beim zuständigen Land Office in Phuket. Anwesend sind Käufer (oder Vollmachtsträger), Verkäufer und in der Regel beide Anwälte. Die Beamten prüfen die Dokumente, es werden die Übertragungsgebühren beglichen (üblich rund 6,3 % Gesamtsteuern, meist geteilt zwischen Käufer und Verkäufer nach vorheriger Absprache), und der Chanote wird auf den neuen Eigentümer umgeschrieben.
Der gesamte Vorgang dauert einen halben Tag. Anschließend erhalten Sie den aktualisierten Grundbuchauszug – Ihr rechtsverbindlicher Eigentumsnachweis.
7. Nach dem Kauf: Verwaltung und Nutzung
Mit der Übergabe beginnt die eigentliche Nutzungsphase. Für Eigentümer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz übernimmt Phuket Immobilien bzw. das Team der Thailand Group vor Ort die vollständige Property-Verwaltung: Vermietung, Housekeeping, Instandhaltung, Steuererklärungen und Kommunikation mit Behörden.
Fazit
Der Immobilienkauf in Thailand folgt einem klaren, mehrstufigen Prozess. Wer diese Schritte kennt, sich anwaltlich begleiten lässt und einen erfahrenen deutschsprachigen Ansprechpartner vor Ort hat, kauft in Phuket ebenso sicher wie in Deutschland – und in vielen Segmenten mit deutlich attraktiveren Ertrags- und Preisperspektiven.
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